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Sachschäden HaftpflichtversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - ZSachschädenUnter Sachschäden bezeichnet man in der Haftpflichtversicherung die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen. Von der Haftpflichtversicherung werden die daraus entstehen Kosten wie z. B. Reparatur, Renovierung, Wertverlust oder Wiederbeschaffung ersetzt. Wie hoch die Deckungssumme für Sachschäden ist, können Sie in Ihrer Police nachlesen. Diese Summe ist meist die selbe wie für Personenschäden.
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