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Obliegenheiten HaftpflichtversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - ZObliegenheitenUnter Obliegenheiten versteht man in der Haftpflichtversicherung oder auch anderen Versicherungsarten besondere Pflichten, die dem Versicherungsnehmer gesetzlich oder vertraglich auferlegt werden. Diese sind z. B., dass Sie Ihre Beiträge pünktlich zahlen, oder jederzeit Auskunft über den Hergang eines Schadenfalls geben. Auch die Wahrheitspflicht gehört dazu. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach (sog. schuldhafte Verletzung), kann das Versicherungsunternehmen die Leistung verweigern.
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