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Nachhaftung HaftpflichtversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - ZNachhaftungUnter Nachhaftung versteht man gesetzliche Tatbestände, die die Haftung einer Person über den Zeitpunkt der tatsächlichen Gefahrtragung hinaus verlängern. Die Nachhaftung in der Haftpflichtversicherung ist z.B. bei einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen üblich. Der Versicherungsschutz geht zeitliche über den Zeitraum der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages hinaus. Hintergrund ist, dass bei einer solchen speziellen Vermögensschaden-Versicherung der Fall auftreten kann, dass ein Schaden, dessen Ursache schon während der Wirksamkeit des Vertrages gesetzt wurde, erst nach Beendigung des Vertrages tatsächlich festgestellt wird. Beispiel: Um solche Deckungslücken zu schließen, bieten die Versicherungsunternehmen in den entsprechenden Haftpflichtversicherungen eine zeitliche Erweiterung des Versicherungsschutzes auf solche Nachhaftungsfälle an. Die Zeitspanne der versicherten Nachhaftung selbst ist verhandelbar - gegen Prämie lässt sich der Zeitraum auch nachträglich verlängern.
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