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Mietsachschäden HaftpflichtversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - ZMietsachschädenUnter Mietsachschäden versteht man Schäden an gemieteten Wohnräumen. Dies kann z. B. eine Beschädigung der Bodenbeläge oder Türen sein. Schäden an geliehenen Sachen sind in der Haftpflichtversicherung im Regelfall ausgeschlossen. Ebenso nicht versichert sind Schäden infolge normaler Abnutzung und Verschleiss. Die Deckungssumme für Mietsachschäden ist oft geringer als die für Personen- und Sachschäden.
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