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Kinder HaftpflichtversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - ZKinderDer Vertragsumfang der Privat-Haftpflichtversicherung erstreckt sich nicht nur auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehegatten, bzw. Lebenspartner sondern auch auf deren unverheiratete, minderjährige sowie volljährige Kinder, die sich noch in der Schulausbildung oder in der ersten Berufsausbildung befinden. Zu Kindern gehören auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Bei einer Single Privat-Haftpflichtversicherung ist jedoch nur der Versicherungsnehmer selbst versichert.
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