| ||||||||||||||||
Deliktunfähige Kinder HaftpflichtversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - ZDeliktunfähige KinderNicht jeder Schadenverursacher kann für seinen Schaden verantwortlich gemacht werden. Voraussetzung für eine Haftung bei der Haftpflichtversicherung ist die Deliktfähigkeit oder Schuldfähigkeit. Im BGB werden verschiedene Stufen der Deliktfähigkeit unterschieden: Kinder und Jugendliche können nur bedingt für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. In diesen Fällen besteht aber die Möglichkeit, Schadenersatz vom Aufsichtspflichtigen zu fordern. Näheres hierzu können Sie unter Aufsichtspflicht nachlesen.
Jetzt online vergleichen und sparen!
| ||||||||||||||||