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Abwehr von Schadensersatzansprüchen HaftpflichtversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - ZAbwehr von SchadensersatzansprüchenDie Haftpflichtversicherung übernimmt die Aufgabe der Abwehr von Schadensersatzansprüchen, sofern diese unberechtigt an den Versicherungsnehmer gerichtet wurden. Diese Abwehr erfolgt sogar im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Hier übernimmt das Versicherungsunternehmen auch die Leitung und die Kosten für einen Gerichtsprozess.
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