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Was ist im Schadensfall bei der Privathaftpflichtversicherung zu beachten?Einen Schaden sollten Sie umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche an die Privathaftpflichtversicherung melden. Der Schadenshergang und die weiteren Angaben müssen in der Schadenanzeige wahrheitsgemäß ausgefüllt und an den Versicherer weitergeleitet werden. Sie sind nicht berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Versicherer Ihre Schuld einzugestehen. Dies könnte ansonsten Ihren Versicherungsschutz gefährden. Sollte eine gerichtliche Klärung erforderlich sein, ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen. Dieser wird auch die Kosten hierfür übernehmen. Weitere Informationen:
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