Welche Personen sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen?
Privathaftpflichtversicherung:
In
der Privathaftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer bzw. der in häuslicher
Gemeinschaft lebende und im Versicherungsschein genannte Lebenspartner eingeschlossen.
Zudem sind unverheiratete Kinder während der Schulzeit und in der ersten Berufsausbildung
mitversichert. Bis zu welchem Alter dieser Einschluss maximal gilt, weicht von
Vertrag zu Vertrag ab.
Sofern Sie eine Single Privathaftpflicht Versicherung
haben, ist hier nur der Versicherungsnehmer eingeschlossen.
Sollten zwei
Singles zusammenziehen, ist im Vergleich nur noch eine Haftpflichtversicherung
nötig. Der ältere der beiden Verträge bleibt bestehen und der neuere Vertrag kann
ohne Frist sofort wegen Doppelversicherung gekündigt werden. Beachten Sie aber,
dass in diesem Fall die Person, bei der die Haftpflichtversicherung gekündigt
worden ist, im anderen Vertrag eingeschlossen und namentlich genannt wird. Hunde-/Pferde-Haftpflichtversicherung:
Hier
ist der Halter und das versicherte Tier eingeschlossen.
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Informationen:
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