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Wie kann ich eine Privathaftpflichtversicherung kündigen?Die Privathaftpflichtversicherung können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsablauf kündigen. Sollte der Versicherer die Beiträge aber im Vergleich nicht die Leistungen erhöhen, können Sie innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Wurde ein Schaden reguliert, haben Sie ebenfalls einen Monat Zeit, Ihre Haftpflichtversicherung zu kündigen. Dies sollte möglichst zum Ende des Versicherungsjahres sein, da dem Versicherungsunternehmen bis dahin die Beiträge zustehen (auch bei einer vorzeitigen Kündigung). Wenn zwei Singles in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann der neuere der beiden Verträge mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass aber jetzt diese Person in den anderen Vertrag eingeschlossen und namentlich genannt wird, sofern Sie nicht verheiratet sind. Weitere Informationen:
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