| | |
Was bezahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht?
In der
Privathaftpflichtversicherung ist folgendes ausgeschlossen:
Nutzung eines
Kraftfahrzeuges (außer Arbeitsmaschinen bis zu 20 km/h, oder andere Kraftfahrzeuge
bis zu 6 km/h Höchstgeschwindigkeit) Schäden, die aus einer beruflichen
oder gewerblichen Tätigkeit entstanden sind Vorsätzlich herbeigeführte
Schäden Ansprüche von Angehörigen oder Lebenspartnern, die im
selben Haushalt wohnen, oder im selben Vertrag mitversichert sind
Schäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten oder durch Eigenmacht erlangte
Sachen Halter oder Hüter von Hunden, Pferden, wilden Tieren, Rindern
oder sonstigen Reit- und Zugtieren, sowie Tiere, die zu landwirtschaftlichen oder
gewerblichen Zwecken gehalten werden Glasschäden, sofern anderweitig
versicherbar Schäden an Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen,
Schäden an Elektro- und Gasgeräten Abnutzungs- und Verschleißschäden
Vermietung von Wohneigentum Ansprüche aus Bauvorhaben, sofern
die Bausumme die Deckungssumme übersteigt
In der Privathaftpflicht Versicherung
können die Einschlüsse sowie auch die Ausschlüsse von Vertrag zur Vertrag abweichen.
Dies kommt daher zustande, da es für die Haftpflichtversicherung tausende von
Tarifkombinationen mit jeweils unterschiedlichen Deckungsinhalten gibt.
Weitere
Informationen:
Ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?
Welche Schäden sind in der Haftpflichtversicherung
eingeschlossen?
Was bezahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Welche Personen sind in der Haftpflichtversicherung
eingeschlossen?
Was ist beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung
zu beachten?
Was
ist im Schadensfall bei der Haftpflichtversicherung zu beachten?
Wie kann ich eine Haftpflichtversicherung kündigen? Jetzt
online vergleichen und sparen! |